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August 24, 2026
Alin-Gabriel Stratulat

Jahresabrechnung in der WEG: Was Eigentümer wissen sollten

Aufbau, Fristen und häufige Fehler bei der WEG-Jahresabrechnung.

Für viele Eigentümer ist die Jahresabrechnung das einzige Dokument, das sie von ihrer Hausverwaltung wirklich aufmerksam lesen – zu Recht, denn hier zeigt sich, ob mit ihrem Geld sorgfältig umgegangen wurde. Trotzdem sorgt kaum ein anderes Dokument für so viel Verwirrung. Wir erklären, was reingehört und worauf Sie achten sollten.

Was ist die Jahresabrechnung überhaupt?

Die Jahresabrechnung fasst alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben einer WEG innerhalb eines Kalenderjahres zusammen und stellt sie den im Wirtschaftsplan veranschlagten Beträgen gegenüber. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 28 WEG) und muss der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Was gehört in eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung?

  • Gesamtabrechnung der WEG (alle Einnahmen und Ausgaben)
  • Einzelabrechnungen pro Eigentümer, aufgeschlüsselt nach Miteigentumsanteilen
  • Entwicklung der Erhaltungsrücklage
  • Vermögensbericht – seit der WEG-Reform 2020 verpflichtend, zeigt den Kontostand und das Gemeinschaftsvermögen zum Stichtag
  • Kontostände zu Jahresbeginn und Jahresende

Die häufigsten Fehler

  • Fehlender Vermögensbericht – wird oft übersehen, ist aber seit 2020 Pflichtbestandteil
  • Unklare Kostenverteilung, wenn Umlageschlüssel nicht sauber dokumentiert sind
  • Verspätete Erstellung, die die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung verzögert
  • Fehlende Nachvollziehbarkeit einzelner Buchungen für die Eigentümer

Was tun bei Zweifeln an der Abrechnung?

Eigentümer haben ein Recht auf Einsicht in die Belege. Bei begründeten Zweifeln kann der zugrunde liegende Beschluss über die Jahresabrechnung angefochten werden – dafür gilt eine Frist von einem Monat nach der Beschlussfassung (§ 45 WEG).

Warum Transparenz hier entscheidend ist

Gerade in kleinen WEGs, wo jeder Euro zählt, ist eine nachvollziehbare, digital einsehbare Abrechnung Gold wert. Wer als Eigentümer jederzeit sehen kann, wofür sein Hausgeld verwendet wird, hat weniger Grund für Misstrauen – und die Verwaltung weniger Rückfragen zu beantworten.

Bei uns sehen Sie jederzeit nachvollziehbar, was mit Ihrem Hausgeld passiert. Digitale, transparente Jahresabrechnungen gehören für uns zum Standard – auch für kleine WEGs in Landshut, Regensburg, Erding, Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck und Starnberg.

Weiterlesen: Jahresabrechnung beim Verwalterwechsel: alte oder neue Hausverwaltung?

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